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Staat garantiert nicht für Erspartes: Der 100 000-Euro-Irrtum
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EU-Gipfel im Grundsatz über Euro-Reformpaket einig
dpa Viele Sparer wiegen sich in falscher Sicherheit
  • FOCUS-MONEY-Redakteur
  • FOCUS-MONEY-Redakteurin

Wer glaubt, der Staat garantiere bei einer Bankenpleite 100 000 Euro pro Kunde, der irrt. Der Staat haftet nicht – leider. Die Fakten zur Einlagensicherung.

Viele Sparer gehen davon aus, dass ihre Einlagen bei deutschen Banken sicher sind. Zumindest bis zu einem Wert von 100 000 Euro, so wie es per Gesetz schließlich beschrieben ist. Doch was passiert, wenn nicht nur eine, sondern mehrere Banken pleitegehen? Vielleicht sogar ausgelöst durch einen Bank-Run, wie es in Griechenland gerade passiert – wenn also Sparer massenhaft ihr Geld abheben? Dann haftet der deutsche Staat.

Ein Irrtum! Das Bundesministerium der Finanzen schreibt in seinem Glossar über das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz: „Die Einlagensicherung gewährleistet in einem gewissen Umfang die Rückzahlungsansprüche der Kunden eines Kreditinstituts, falls die jeweilige Bank nicht in der Lage sein sollte, die Einlagen des Kunden zurückzuzahlen.“ Die Betonung liegt auf „gewissem Umfang“. Und vom Staat ist auch nicht die Rede.

Klare Regeln


Private deutsche Banken zahlen einen regelmäßigen Beitrag in die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, die die KfW verwaltet und die unter der Aufsicht der BaFin steht. Geht ein Kreditinstitut pleite, muss die Entschädigungseinrichtung wie ein Versicherer fungieren und den Betroffenen Geldeinlagen bis zu 100 000 Euro auszahlen. Ist die Pleite-Bank zusätzlich im freiwilligen Einlagensicherungsfonds, werden dem Sparer auch noch deutlich höhere Summen erstattet.

Gesichert sind laut Gesetz nicht nur die Kontoguthaben der Kunden, sondern auch 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu maximal 20 000 Euro. Die Wertpapiere selbst bleiben im Eigentum des Kunden und werden von der Bank verwahrt. Die Entschädigung kommt in Betracht, wenn die Papiere abhandenkommen und die Bank sie nicht zurückgeben kann. Auch von der Bank noch geschuldete Gelder aus Dividenden, Ausschüttungen oder Verkaufserlösen fallen darunter.
Bild
FOCUS-MONEY Der Gesetzestext im Wortlaut

Schöner Schein

Der Bundesverband deutscher Banken betont nach wie vor: „Die gesetzliche Absicherung ist nicht für den Einsatz von mehreren Pleiten oder im schlimmsten Fall einer Staatspleite gedacht.“ Die Absicherung berücksichtige nur den Zusammenbruch einer größeren deutschen Bank. Bei einem Bank-Run müsse der Staat für die gesetzliche Sicherung von 100 000 Euro je Sparer einstehen und wäre im Prinzip dafür verantwortlich, dass jeder Geldanleger seinen Teil erstattet bekäme.

„Die Staatshaftung ist eine Mär“

Wirklich? „Einen gesetzlichen Anspruch auf Staatsgeld gibt es nicht“, erklärt dagegen Dirk Müller-Tronnier, Leiter der Bankenabteilung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young. „Das wäre vielleicht eher eine moralische staatliche Aufgabe.“ Denn auch bei der gesetzlichen Einlagensicherung müssen die Entschädigungsgelder per Beitrag von den jeweiligen Kreditinstituten selbst aufgebracht werden. Das gilt übrigens bei der Absicherung von Sparkassen und Genossenschaftsbanken genauso. „Die Staatshaftung ist eine Mär“, bekräftigt auch der Jurist Heinz Steinhübel, Fachanwalt für Bankrecht aus Tübingen. „Öffentliche Beteuerungen von Banken und Politikern mögen beruhigend klingen, aber ein Anspruch darauf, dass der Staat im Ernstfall einspringt, existiert nicht.“ Es besteht also eine Lücke in der Einlagensicherung, die Angela Merkel schließen sollte.

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